Allgemeine Geschäftsbedingungen

3 Länder Freizeit-Arena

1. Die St. Johanner Bergbahnen GmbH, die Steinplatte Aufschließungsges.m.b.H & CO.KG, die Gebrüder Höflinger GmbH, die Bergbahn Buchensteinwand Pillersee GmbH, die Heutal Lift GmbH, die Bergbahn Lofer GmbH, die Kirchdorfer Skilifte Ges.m.b.H & Co KG, und die Der Lärchenhof Martin Unterrainer GmbH bieten unter der Bezeichnung „3 Länder Freizeit-Arena“ mehrere Tickets für die Nutzung der Anlagen der vorgenannten Unternehmen an.

2. Zur Regelung der vertraglichen Beziehung - zwischen den Kunden und dem jeweils verkaufenden Unternehmen - in Zusammenhang mit diesen Angeboten - werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) vereinbart.

3. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder des Skipools „3 Länder Freizeit-Arena“ ihre Anlagen und Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbstständig betreiben.

Allgemeine Bestimmungen

4. Die nachstehenden AGB sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages; abweichende AGB von Ihnen gelten nur, wenn dies von uns zuvor schriftlich bestätigt wurde.

5. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald wir diese entweder auf der Webseite unter https://www.3laenderfreizeitarena.com/tarifbestimmungen/ veröffentlicht, oder sie auf sonstige Weise zugänglich gemacht haben und gelten für alle Rechtsgeschäfte, welche nach Inkrafttreten der AGB abgeschlossen wurden.

6. Sie dürfen Ansprüche aus mit uns geschlossenen Rechtsgeschäften nur mit unserer vorherigen Zustimmung abtreten. Ausdrücklich untersagt ist ein Weiterverkauf, eine Übertragung, etc. von Tickets an Dritte.

Preise

7. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Informations- oder Werbungsmaterialien sowie auf unserer Website sind unverbindlich.

8. Informationen zu Preisen und Leistungsumfang bekommen Sie auf Anfrage an unseren Kassen.

Ticket & Rückvergütung

9. Mehrtages-Tickets werden auf Chipkarten gegen eine Depotgebühr von aktuell EUR 2,00 ausgegeben.

10. Die Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen Chipkarten erfolgt bei den Chipkarten-Automaten bzw. bei einer unserer Kassen.

11. Mehrtätige Tickets sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig; eine Unterbrechung ist nicht möglich.

12. Der nachträgliche Umtausch sowie eine Verschiebung der Gültigkeitsdauer von Tickets ist nicht möglich. Ausgenommen davon sind Tickets mit einer Mindestgültigkeit von 6 Tagen, bei welchen eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer durch eine Aufzahlung möglich ist. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.

Die einzelnen Leistungen, zu denen das jeweilige Ticket berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, welches das Ticket verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als dessen Vertreter.

Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Zwischenfälle ist daher nur das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski-)Gebiet sich ein Vorfall ereignet; vertragliche Ansprüche (zB aus der Pistensicherung oder der Beförderung) können daher nur gegenüber dem Unternehmen, in dessen (Ski-)Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat, geltend gemacht werden.

13. Für den Fall von (insbesondere) Schlechtwetter, höherer Gewalt, Lawinengefahr, unvorhergesehener Abreise, Betriebsunterbrechung, witterungsbedingte Betriebseinstellungen (einzelner oder aller Anlagen), Sperrung von Abfahrten, Überfüllung von Pisten und Parkplätzen, etc. besteht kein Anspruch auf (teilweise oder vollständige) Rückvergütung der Tickets; weiters ist in der Vor- und Nachsaison mit einem eingeschränkten Angebot zu rechnen, woraus ebenfalls kein Anspruch auf (teilweise oder vollständige) Rückvergütung abgleitet werden kann.

14. Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Tickets des Verunfallten/Erkrankten an der Kassa des Unternehmens, bei welchem das Ticket erworben wurde sowie die Beibringung eines Attests eines ortsansässigen Arztes.

Kontrollen & Datenschutz

15. Die Beförderung erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.

16. Tickets sind unseren Mitarbeitern bzw. Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann das Ticket gesperrt werden.

17. Bei missbräuchlicher Verwendung werden Tickets ersatzlos eingezogen.

18. Zum Zweck der Zutrittskontrolle und zur Verhinderung eines Ticketmissbrauchs wird beim erstmaligen Durchschreiten der Kotrollstelle/des Drehkreuzes ein Referenzfoto angefertigt, das von unseren Mitarbeitern mit den Fotos verglichen wird, welche bei jedem weiteren Durchschreiten angefertigt werden.

19. Die angefertigten Fotos werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets gelöscht.

20. Für den Fall der Inanspruchnahme der Pistenrettung können personenbezogene Daten zur Abwicklung und Dokumentation erfasst werden.

21. Personenbezogenen Daten werden nur soweit gespeichert, als dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.

22. Die Art und Weise der Anwendung dieser Zutrittskontrollen obliegt den jeweils verkaufenden Unternehmen.

Ermäßigungen

23. Grundlagen für den Erhalt eines ermäßigten Tickets sind sowohl unaufgefordert beim Kartenkauf als auch bei den Liftzugängen mit einem Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen.

Beförderungsbedingungen und Pistenregeln

24. Die an den jeweiligen Seilbahnanlagen ausgehängten Beförderungsbedingungen und Gesetze sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.

25. Sie sind verpflichtet die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Pistendienstes zu beachten.

26. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.

Haftung

27. Eine Verantwortung bzw. Haftung besteht nur für den markierten Pistenbereich bzw. die geöffneten Seilbahnanlagen.

28. Im freien Skiraum sind Sie eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko unterwegs.

Dort werden keine Sicherungsmaßnahmen, wie zB Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc. ergriffen; ausnahmsweise dennoch dort getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keine Verpflichtung für die Zukunft.

29. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit – ausgeschlossen.

30. Wir haften nicht für Schäden, die Ihnen durch Fehlverhalten Dritter entstehen.

Pistenrettung

31. Die jeweils verkaufenden Gesellschaften bieten teilweise einen eigenen Rettungsdienst an und es steht diesen frei, einen Kostenersatz für die entstandenen Aufwände zu verlangen.

Sonstige Bestimmungen

32. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

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