Tarifbestimmungen

Jahrgänge Winter 2024/25

  • U25 (nur Saisonkarte): 1999 - 2005
  • Jugend: 2006 - 2008
  • Kinder: 2009 - 2018
  • Kleinkinder: Kinder 2019 und jünger in Begleitung der Eltern frei
  • Invalide ab 70 %: Invalide ab 70% erhalten den Jugendtarif bei den Tageskarten, den U25 Tarif bei den Saisonkarten

Allgemeine Tarifbestimmungen

  • Ermäßigte Tarife werden nur gegen einen gültigen Lichtbildausweis gewährt!
  • Mehrtageskarten sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig (außer Wahlabos)
  • Alle Preise sind vorbehaltlich Preisänderungen und Tippfehler
  • Busgruppen: Gruppentarife ab 20 Personen. Bitte um telefonische Vorreservierung bis spätestens 8:30 Uhr des Anreisetages!

Die einzelnen Leistungen, zu denen die Karten berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karten verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.

Irrtümer, Preis- und Terminänderungen vorbehalten

Tageskarten und Skipässe sind nicht übertragbar. Missbrauch hat den Entzug der Karte, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis! Beim Kauf einer Karte erklärt sich der Gast dazu bereit, dass zur Vorbeugung gegen Kartenmissbrauch beim Einstiegsleser ein Foto gemacht wird. Das Foto wird 2 Tage nach Ablauf des Skipasses gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben!

Mischpreisverrechnung

Zwischen Haupt- und Nachsaison werden Mischpreise verrechnet.

Kartenumtausch, Kartenersatz

Der nachträgliche Umtausch gegen einen anderen Skipass, Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich. Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden. Wir bitten um Verständnis.

Skipassrückvergütung

Die Rückvergütung eines Skipasses, ausschließlich bei einem Skiunfall, kann nur gegen eine von einem ortsansässigen Arzt ausgestellte ärztliche Bescheinigung erfolgen. Maßgeblich ist die Abgabe des Skipasses an der Kassa, an der Sie die Karte gekauft haben. Als Benutzungstage gelten die Tage von der Ausstellung des Skipasses bis zur Hinterlegung an der Kassa, welche die Karte ausgestellt hat. Ausnahmslos keine Rückvergütung bei Tageskarten! Auf Rückvergütung bei Unfall oder Krankheit besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Wir behalten uns eine Rückvergütung ohne Angabe von Gründen vor.

Kartenkontrolle, Beförderungsbedingungen, Anweisungen des Bahn- und Liftpersonals

Sämtliche Karten und Skipässe sind bei Aufforderung den Kontrollorganen vorzuweisen. Weiters ersuchen wir Sie, unseren Liftmitarbeitern Folge zu leisten – es dient ausschließlich Ihrer persönlichen Sicherheit. Zuwiderhandelnden muss der Skipass entzogen werden. Im Übrigen gelten die an jeder Talstation angebrachten Beförderungsbedingungen.Irrtümer, Preis- und Terminänderungen vorbehalten. Langschläferkarten, Tageskarten und Skipässe sind nicht übertragbar (FOTOKONTROLLE). Missbrauch hat den Entzug des Skipasses, eine Buße von Euro 100,- je Tag sowie eine Anzeige zur Folge. Wir bitten um Verständnis!

Information gemäß § 24 DSG 2000 zu "Photocompare"

Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Lifkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 30 Minuten nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, hierbei jedoch mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal gerechnet werden muss.

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